Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für alle Angebote und Verkäufe der Unimat GmbH & Co. KG gelten nur die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers sind gegenstandslos.
Die Abnahme der Ware gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
Die Ware reist vom jeweiligen Versandort auf Gefahr des Käufers. Die Unimat GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Begleichung jeglicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung- auch Saldenforderungen- gegenüber dem Käufer vor. Die Verarbeitung und Umbildung der Ware wird stets für die Unimat GmbH & Co. KG als Lieferant vorgenommen.
Unimat GmbH & Co. KG steht bei der Verarbeitung oder Umbildung der Ware zu den anderen nicht der Unimat GmbH & Co. KG gehörenden Waren durch den Käufer das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Unimat Ware zu den anderen verarbeiteten oder umgebildeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung zu.
Der Käufer tritt hiermit an Unimat GmbH & Co. KG alle Forderungen bis zur Höhe von 120% des Verkaufspreises der Unimat GmbH & Co. KG sicherheitshalber ab, die Ihm durch Weiterveräußerung derselben ohne oder nach Verarbeitung erwachsen. Unimat GmbH & Co. KG ist zur Freigabe von Sicherheitsrechten verpflichtet, soweit ihr Wert den der gesicherten Forderungen um mehr als 25% überschreitet.
Alle Forderungen der Unimat GmbH & Co. KG werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder nach dem Verkauf Umstände bekannt werden, die nach Ansicht der Unimat GmbH & Co. KG geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.
Ferner ist die Unimat GmbH & Co. KG in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder anderer Sicherheitsleistungen auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen.
Die Unimat GmbH & Co. KG kann außerdem die Weiterveräußerung der Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und Einziehung von Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware untersagen.
Streik, Aussperrung, sonstige Betriebsstörungen jeder Art, nachträgliche auftretende Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder beim Transport der Ware sowie das Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten berechtigt die Unimat GmbH & Co. KG zur Aufschiebung und/oder Aufhebung der Unimat Lieferverpflichtung. Daher sind vereinbarte Liefertermine annähernd und gelten als unverbindlich.
Mängelrügen durch den Käufer müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Unimat GmbH & Co. KG ist berechtigt, alle Ansprüche wegen Mängel der Ware durch Lieferung mängelfreier Ware abzuwenden. Schadensersatzansprüche gegen Unimat GmbH & Co. KG, gleich welcher Art, insbesondere wegen Mängel der Ware und auf Ausgleich von Folgeschäden, sind hiermit ausgeschlossen.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in banküblicher Weise berechnet.
Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Preise der Unimat GmbH & Co. KG sind auf Grund der am Tage der Angebotserstellung bzw. des Verkaufs gültigen Materialpreise, Löhne, Frachten, Zollsätzen, Abgaben, Steuern und Wechselkurse kalkuliert und errechnet.
Die Zahlung der verkauften Ware hat so zu erfolgen, dass die Unimat GmbH & Co. KG den vollen Gegenwert für die gelieferte Ware erhält.
Sollten die o.g. Grundlagen bis zur vollständigen Abwicklung des Verkaufsvertrages wesentliche Änderungen zu Ungunsten der Unimat GmbH & Co. KG erfahren, so befreit das die Unimat im Fall von noch nicht vorgenommener Lieferung der Ware von der Lieferpflicht ohne eine Entschädigung an den Käufer, wenn dieser z.B. eine Verteuerung oder entsprechenden Mehrpreis nicht bewilligt bzw. eine Verständigung ablehnt.
Gerichtsstand ist nach Wahl der Unimat GmbH & Co. KG der eigene Firmensitz oder derjenige des Käufers.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.